Feb 20, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Welche Standards gelten für die Verschrottung von Ausrüstung zur Aufstandsbekämpfung?

Die Standards für die Verschrottung von Geräten zur Aufstandsbekämpfung konzentrieren sich auf die Gewährleistung der Benutzersicherheit. Sobald das Gerät Anzeichen von Leistungseinbußen oder strukturellen Schäden aufweist oder seine Lebensdauer erreicht hat, muss es sofort außer Betrieb genommen und verschrottet werden. Im Folgenden finden Sie allgemeine Verschrottungsstandards, die auf nationalen Standards und Branchenpraktiken basieren:

 

Allgemeine Verschrottungsgrundsätze
Gemäß der Spezifikation GB 39800-2020 für die Konfiguration persönlicher Schutzausrüstung und der Spezifikation AQ 6111-2023 für das Sicherheitsmanagement persönlicher Schutzausrüstung sollten Geräte zur Aufstandsbekämpfung, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen, zwangsweise verschrottet werden:

Überschreitung der effektiven Nutzungsdauer

Die Schutzleistung entspricht nicht den nationalen Standards

Schwere Schäden an Aussehen oder Struktur

Nichterfüllung der Sicherheitsanforderungen nach dem Test

Ausfall oder Fehlfunktion wichtiger Komponenten

 

Klassifizierung gängiger Standards für die Verschrottung von Ausrüstung zur Aufstandsbekämpfung

Kopfschutz (Schutzhelme, Gesichtsschutz)

Risse, Verformungen, Perforationen oder Einsturz der Pufferschicht

Starke Kratzer am Gesichtsschutzfenster beeinträchtigen die Sicht

Länger als 3 Jahre (Kunststoffmaterial) bzw. 3,5 Jahre (Glasfasermaterial) verwendet

Prüfung der Schlagfestigkeit nicht bestanden

 

Körperschutz (kugelsichere Weste, stichsichere Weste, Schutzschild): Risse, Durchstiche, Wasserschäden oder Alterung der kugelsicheren/stichsicheren Schicht; Rissige Nähte, gebrochene Riemen oder lose Metallschnallen; Rissige Schildoberfläche, vergilbtes und verschwommenes transparentes Fenster, deformierte Stützstruktur. Bei hochfrequenter-Nutzung wird alle 3 Jahre ein professioneller Leistungstest empfohlen; Artikel, die den Standards nicht entsprechen, sollten verschrottet werden.

 

Polizeiausrüstung (Bereitschaftswaffen, Schlagstöcke, Tränengas): Bereitschaftswaffen blockieren nach Dauerfeuer, starker Gewehrverschleiß; abgelöste Gummispitzen an Schlagstöcken, verbogene und deformierte Metallstäbe; Tränengasspray mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren, Sprühentfernung weniger als 70 % des ursprünglichen Standards; Taschenlampen mit hoher-Intensität mit Dichtungsversagen, Kurzschlüssen oder deutlich verringerter Helligkeit.

 

Hand- und Fußschutz (schnittfeste Handschuhe, Schutzstiefel)
Handschuhe haben Löcher, Risse oder freiliegende Schnittschutzschichten.
Stiefel haben stark abgenutzte Sohlen, ein nicht verklebtes Obermaterial oder wirkungslose durchstichfeste Schichten.
Die Schutzfunktion wird während der Nutzung deutlich reduziert (z. B. Verlust der Rutschfestigkeit).

 

Atem- und Augenschutz (Gasmasken, Schutzbrillen)
Maskendichtungen sind veraltet, Masken haben Risse oder Filter sind gesättigt.
Die Brillengläser haben dichte Kratzer auf den Gläsern und deformierte Rahmen, die nicht richtig auf das Gesicht passen.
Die Nutzungsdauer bzw. die Gesamteinwirkungszeit überschreitet den in der Bedienungsanleitung angegebenen Grenzwert.

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